Momentan keine Kartenzahlung möglich!!!! Nur Barzahlung!!

                                                                                                  

AGB

Was ist in der Bike-Miete enthalten?

 

Du bekommst von uns ein voll ausgestattetes E-Bike. Folgende nützliche Dinge sind inklusive:

  • Fahrradhelm
  • hochwertiges Schloss
  • geladener AKKU und der dazugehörige Bordcomputer
  • bei Mehrtages-Anmietung das dazugehörige Ladegerät
  • Akku-Fahrradbeleuchtung für vorne und hinten
  • Einweisung ins Bike und die Empfehlungen für die Tour- Empfehlung

Zusätzlich kannst Du folgende Ausstattung bei uns hinzumieten:

 

Wie funktioniert das mit dem Vertrag und der Bezahlung?

 

Tour-Unterlagen sind bei uns erhältlich. Verträge vor Ort - Du brauchst deinen Personalausweis und Bargeld oder eine EC-Karte oder Kreditkarte.

Wichtiger Hinweis: Wir bekommen von dir eine Kaution in Höhe von 100,- EUR, die Du nach der Tour natürlich zurück bekommst, wenn Du uns das e-Bike ohne Schäden zurück gegeben hast. Auch dieser Betrag kann bar oder mit einer der Karten bezahlt werden.

Sollte dann doch ein Schaden entstanden sein, behalten wir diesen Sicherheitsbetrag ein und verrechnen ihn mit den Reparaturkosten.

 

Wie sieht es mit der Haftung für Schäden aus?

 

Während der e-bike-Vermietung bist Du für das e-bike und das Equipment verantwortlich und haftest für alle Schäden, die während des Miet-Zeitraums auftreten (z.B. Sturz- und Fallschäden, Diebstahl, unsachgemäßer Gebrauch usw.). Bitte informiere Dich im Vorfeld, ob Deine private Haftpflichtversicherung die Schäden bei angemieteten Gegenständen übernimmt. Auch für Schäden, die Du eventuell Dritten zufügst, sollte Deine private Haftpflichtversicherung aufkommen.

 

Ruf uns im Falle eines solchen Schadens einfach an und wir klären die weitere Vorgehensweise.

 

Was muss ich im Falle eines Unfalls tun?

 

Sollte Dir  während Verleihzeitraums etwas passieren, so ruf uns sofort an. Bei kleineren Pannen oder Unfällen ohne Personen- oder Fremdschaden vereinbaren wir mit Dir (oder Euch) einen Abholort in der Nähe, den wir mit einem Fahrzeug erreichen können.

Bei größeren Problemen (z.B. Unfälle mit Personenschaden, akuter Gefahrenlage, Fremdschäden) rufst Du gleich die entsprechende Notrufnummern.

 

Was passiert, wenn der Akku während der Tour aufgebraucht ist?

 

Unserer Erfahrung nach reicht eine 625 W-Akku-Ladung für eine Tour zwischen 40-100 km (abhängig von Fahrweise und Fahrmodi). Daher nehmen viele Fahrer auf Tagesausflügen aus Gewichtsgründen kein Ladegerät mit. Die Entscheidung dafür oder dagegen liegt bei Dir.

Sollte während einer Tour dennoch der Saft ausgehen, kontaktiere uns einfach und wir holen Dich (Euch) an einem zugänglichen Punkt in der Nähe ab, Wartezeiten einberechnen oder bringen Dir gleich einen geladenen Ersatz-Akku mit. Für diesen Pick-up-Service berechnen wir 0,80 EUR pro Fahrt-Km.

 

Allgemeine Mietbedingungen Rezi-Rent 

Die nachfolgenden Mietbedingungen gelten für alle mit Rezi-Rent zustande kommenden Mietverträge. Sie gelten in Ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung

 

(1) Rezi-Rent bietet E-Bikes zum stunden- oder tageweisen Verleih an. Dabei kommt ein Mietvertrag zwischen dem Entleihenden (nachfolgend "Mieter") und dem Unternehmen Rezi-Rent , Obermühlweg 6, 91217 Hersbruck (nachfolgend: "Vermieter") zustande. Es gelten die zum Zeitpunkt der Entleihung auf http://www.rezi-rent.de ausgeschriebenen Mietpreise.

 

 

HAFTUNGSBEGRENZUNG

(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet er nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Dies gilt auch für geführte Touren

(2) Im Fall der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Vermieters der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt der Vermieter keine Haftung für bei der Fahr/Tourt verloren gegangene Gegenstände (insb. Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände).

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verleihs und des Tourenanbieters.

PFLICHTEN DES MIETERS

(1) Der Mieter erklärt verbindlich, dass er das E-Bike/Fahrrad auf eigenes Risiko nutzt. Das Tragen eines Helmes ist Pflicht

(2) Der Mieter versichert, dass er die Regeln für das Fahren im Wald und Forst kennt, dass er sich selber gegen Unfälle versichert . Er sichert weiterhin zu, sich während der Nutzung des E-Bikes an die Straßenverkehrsregeln, insbesondere die Bestimmungen der Straßenverkehrsverordnung (StVO) zu halten

(3) Der Mieter erklärt verbindlich, dass gegen die Nutzung des Fahrrads keine gesundheitlichen Bedenken seinerseits bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau bzw. -vermögen den Anforderungen derartiger Touren entspricht.

(4) Bei Beauftragung Dritter durch den Mieter oder den Vermieter (z.B. Rettungsdienste) im Falle eines Unfalls, sind die dabei entstehenden Kosten vom Mieter selbst zu tragen. Im Übrigen hat der Vermieter das Recht, eventuell entstandene Kosten vom Mieter zu verlangen.

(5) Der Mieter darf das Fahrrad nicht an Dritte übergeben, es sei denn, der Vermieter erteilt vorher seine schriftliche Zustimmung.

(6) Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad sorgfältig und gewissenhaft zu behandeln. Dies bedeutet insbesondere, dass der Mieter an dem Fahrrad keine technischen Veränderungen vornehmen darf. Der Mieter darf das Fahrrad auch optisch nicht verändern, insbesondere nicht durch Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien.

(7) Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Nutzung insbesondere zur Teilnahme an Fahrradrennen und ähnlichen Fahrten.

(8) Der Mieter versichert, dass er das Fahrrad nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel führen wird.

(9) Wird der Mieter während der Nutzung des Fahrrades verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall oder Ähnliches verwickelt, so hat er unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Dies gilt auch für den Fall, dass das Fahrrad abhandengekommen ist. Der Mieter hat alle erforderlichen Angaben zu machen, die zur Klärung der Haftungsfrage beitragen, insbesondere Namen und Anschrift von Unfallbeteiligten sowie Angaben zum Ort an dem das Fahrrad gestohlen wurde.

(10) Der Mieter haftet für alle Schäden am E-Bike, die auf Bedienungsfehler, Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten dieses Vertrages während der Mietzeit zurückzuführen sind. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch oder über den Mieter mit dem Bike in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt, die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche des Vermieters notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen. Der Mieter haftet auch dann, wenn der Schaden erst nach Rückgabe des Fahrrades festgestellt wird. Wird bei der Rückgabe des Fahrrades ein Schaden festgestellt, der in diesem Vertrag bzw. im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass der Mieter den Schaden zu vertreten hat, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des Fahrrades bestanden hat.

RÜCKGABE

(1) Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.

(2) Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Mietslot den Mietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinaus gehenden entgangenen Gewinn zu ersetzen.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.

[ ] Ich habe die Mietbedingungen aufmerksam gelesen, zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese.

 

Unterschrift des Mieters _________                                                                              Hersbruck den _________

 

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